Hausordnung


Appartementhaus Meridian – St. Peter-Ording


Wir möchten, dass sich alle Gäste bei uns wohlfühlen. Bitte beachten Sie daher folgende Hausregeln:




1. Ruhezeiten


Die gesetzlichen Ruhezeiten sind einzuhalten:


  • Mittagsruhe: 13:00 – 15:00 Uhr
  • Nachtruhe: 22:00 – 07:00 Uhr


Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Nachbarn und andere Gäste.




2. Nutzung der Unterkunft


  • Die Unterkunft darf nur von der gebuchten Personenzahl genutzt werden.
  • Partys, Veranstaltungen oder übermäßiger Lärm sind nicht gestattet.
  • Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.




3. Rauchen


Das Rauchen ist in allen Apartments nicht gestattet.

Bei Verstoß werden zusätzliche Reinigungs- und Ausfallkosten in Rechnung gestellt.




4. Haustiere


Haustiere sind nur nach vorheriger Vereinbarung erlaubt (10 € pro Tier und Nacht).


  • Haustiere dürfen nicht auf Betten, Sofas oder Stühlen Platz nehmen.
  • Hunde sind auf dem Grundstück stets an der Leine zu führen.
  • Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Wohnung zurückgelassen werden.
  • Bei starker Verschmutzung oder Beschädigungen werden zusätzliche Reinigungs- bzw. Reparaturkosten berechnet.


Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann eine fristlose und sofortige Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.




5. Sorgfaltspflicht


Die Einrichtung und Ausstattung sind pfleglich zu behandeln.

Schäden sind unverzüglich zu melden.

Für durch Gäste verursachte Schäden haftet der Gast.




6. Mülltrennung


Bitte beachten Sie die örtlichen Vorschriften zur Mülltrennung.

Entsprechende Behälter stehen zur Verfügung.




7. Schlüssel / Zugangscode


Der Zugang erfolgt über einen Schlüsseltresor.

Der Zugangscode darf nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.


Bei Verlust eines Schlüssels oder missbräuchlicher Weitergabe des Codes haftet der Gast für die entstehenden Kosten.




8. Parkplätze


Kostenfreie Parkplätze stehen vor dem Haus zur Verfügung.

Das Parken erfolgt auf eigene Verantwortung.




9. Fahrräder


Fahrräder können in den vorgesehenen Abstellbereichen untergebracht werden.

Für abgestellte Fahrräder wird keine Haftung übernommen.




10. Verstoß gegen die Hausordnung


Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen.


In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.