Hausordnung
Appartementhaus Meridian – St. Peter-Ording
Wir möchten, dass sich alle Gäste bei uns wohlfühlen. Bitte beachten Sie daher folgende Hausregeln:
1. Ruhezeiten
Die gesetzlichen Ruhezeiten sind einzuhalten:
- Mittagsruhe: 13:00 – 15:00 Uhr
- Nachtruhe: 22:00 – 07:00 Uhr
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Nachbarn und andere Gäste.
2. Nutzung der Unterkunft
- Die Unterkunft darf nur von der gebuchten Personenzahl genutzt werden.
- Partys, Veranstaltungen oder übermäßiger Lärm sind nicht gestattet.
- Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
3. Rauchen
Das Rauchen ist in allen Apartments nicht gestattet.
Bei Verstoß werden zusätzliche Reinigungs- und Ausfallkosten in Rechnung gestellt.
4. Haustiere
Haustiere sind nur nach vorheriger Vereinbarung erlaubt (10 € pro Tier und Nacht).
- Haustiere dürfen nicht auf Betten, Sofas oder Stühlen Platz nehmen.
- Hunde sind auf dem Grundstück stets an der Leine zu führen.
- Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Wohnung zurückgelassen werden.
- Bei starker Verschmutzung oder Beschädigungen werden zusätzliche Reinigungs- bzw. Reparaturkosten berechnet.
Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann eine fristlose und sofortige Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
5. Sorgfaltspflicht
Die Einrichtung und Ausstattung sind pfleglich zu behandeln.
Schäden sind unverzüglich zu melden.
Für durch Gäste verursachte Schäden haftet der Gast.
6. Mülltrennung
Bitte beachten Sie die örtlichen Vorschriften zur Mülltrennung.
Entsprechende Behälter stehen zur Verfügung.
7. Schlüssel / Zugangscode
Der Zugang erfolgt über einen Schlüsseltresor.
Der Zugangscode darf nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
Bei Verlust eines Schlüssels oder missbräuchlicher Weitergabe des Codes haftet der Gast für die entstehenden Kosten.
8. Parkplätze
Kostenfreie Parkplätze stehen vor dem Haus zur Verfügung.
Das Parken erfolgt auf eigene Verantwortung.
9. Fahrräder
Fahrräder können in den vorgesehenen Abstellbereichen untergebracht werden.
Für abgestellte Fahrräder wird keine Haftung übernommen.
10. Verstoß gegen die Hausordnung
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.


